3. Der Mieter meidet Untiefen gemäss Seefahrtskarten und haftet für alle Schäden die durch Grundkontakt entstehen (Schiffsschraube/Rumpf/Kiel). Zusätzlich wird bei Grundberührung und bei vom Mieter verschuldeten Hilfseinsätzen eine Gebühr in Höhe von 200 CHF erhoben.